Voraussetzung für den Erwerb des Longierabzeichens (DLA IV) ist der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde/Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt werden.
Im praktischen Teil:
- Longieren gemäß den FN-„Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren“, Band 6; dabei sind Hilfszügel erlaubt; gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen.
Beurteilt werden:
- Einwirkung auf das Pferd;
- Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes;
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche);
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel;
- Sicherheit beim Handwechsel;
- Erkennen des richtigen Handgalopps – nicht erkannter und nicht korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen;
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit;
- beurteilt wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO).
Im theoretischen Teil werden Sie in folgenden Bereichen geprüft:
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre;
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre;
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.
Benötigte Ausrüstung:
FN Richtlinien Band 6 – Handschuhe / Bandagen oder Gamaschen / Kopfstück mit Wassertrense – Longiergurt / Ausbinder ( Dreieckszügel - Lauferzügel - Ausbinder) / Longierpeitsche / Longiergurt / Ausbinder ( Dreieckszügel- Lauferzügel – Ausbinder) / Longierpeitsche |